Schaden richtig bei der Versicherung melden: Schritt für Schritt
Ob Wasser-, Brand- oder Schimmelschaden: Eine korrekte und vollständige Schadensmeldung ist die Grundlage für eine schnelle und reibungslose Regulierung durch Ihre Versicherung. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, worauf es ankommt.
Welche Versicherung ist zuständig?
- Gebäudeschäden (fest Verbautes): kantonale Gebäudeversicherung.
- Hausrat und Mobiliar: Hausratversicherung.
- Schäden an Dritten: Privathaftpflichtversicherung.
So dokumentieren Sie den Schaden richtig
- 1
Fotografieren
Halten Sie den Schaden aus mehreren Winkeln fest, bevor Sie aufräumen.
- 2
Inventarliste erstellen
Notieren Sie alle beschädigten Gegenstände mit Wert und Anschaffungsdatum.
- 3
Belege sammeln
Kaufquittungen und Rechnungen erleichtern die Wertermittlung.
- 4
Schaden melden
Kontaktieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich, meist innerhalb von 24–48 Stunden.
- 5
Kostenvoranschlag einholen
Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb eine anerkannte Offerte erstellen.
Fristen: Warum Eile geboten ist
Die meisten Versicherungen verlangen eine unverzügliche Schadensmeldung. Zudem sind Sie verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen (Schadenminderungspflicht). Wer zu lange wartet oder Folgeschäden zulässt, riskiert Kürzungen bei der Auszahlung.
Lassen Sie sich von Profis unterstützen
Unsere Partnerbetriebe erstellen versicherungskonforme Dokumentationen und Kostenvoranschläge und rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Versicherung ab. Anbieterspezifische Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern, etwa Schaden bei der AXA oder Schaden bei der Mobiliar. Einen Überblick über alle Versicherungen bietet unsere Versicherungs-Hilfe.
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